Wer ist betroffen?
Unter die Regelungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes fallen nicht nur die Betreiber von Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe. Insgesamt legt das Wasserrecht bezogen auf den Anlagenzweck Anforderungen für Anlagen zum
- Lagern, Abfüllen und Umschlagen (so genannte LAU-Anlagen) und
- Herstellen, Behandeln und Verwenden (so genannte HBV-Anlagen)
wassergefährdender Stoffe fest.
Je nach Anlagenart resultieren unterschiedliche Anforderungen, von denen u. a. die folgenden Industrie-, Gewerbe- und Anwendungsbereiche betroffen sind:
- Metallverarbeitende Industrie
- Tankstellen (auch für Eigenverbrauch)
- Werkstätten
- Dünge- und Pflanzenschutzmittellager
- Reinigungsbetriebe
- Pharmabetriebe
- Biogasanlagen
- Chemische Industrie
- Raffinerie und Mineralöllager
- Handwerksbetriebe
- Heizölverbraucheranlagen