Unsere Leistungen
Prüfaufgaben nach AwSV
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Prüfungen zur Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gutachten zur Erlangung von Eignungsfeststellungen
- Fachbetriebsüberwachung nach der bundesrechtlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§62 AwSV)
- Erstellen von Konzepten und Plänen zur Umsetzung wasserrechtlicher Anforderungen
Schulungen und Seminare zu allen Themen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes wie z. B.
- Einführung in das Wasserrecht
- Vertiefung spezieller wasserrechtlicher Themen
- Einführung in das Technische Regelwerk
- Anforderungen der seit dem 1. August 2017 gültigen AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Pflichten der Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Vorträge zum anlagenbezogenen Gewässerschutz und zu angrenzenden Rechtsgebieten
Unterstützung bei der Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässerbenutzungen (Direkt- und Indirekteinleitungen u. a.)
- Vor-Prüfung der Erlaubnisfähigkeit
- Erstellung der Antragsunterlagen
- Begleitung des Erlaubnisverfahrens
- Prüfung ergangener Bescheide
Sonstige Dienstleitungen
- Ermittlung und Dokumentation der betriebenen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anlagenbestimmung und anlagen- sowie verfahrentechnische Abgrenzung der Anlagen nach §14 AwSV
- Schnellcheck von Anlagen zur Darlegung bestehender Mängel
- Begutachtung und Bewertung von Anlagen im Hinblick auf bestehende Risiken
- Erstellung und Pflege von Anlagendokumentationen gemäß Anlagenverordnung (§43 AwSV)
- Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen gemäß Anlagenverordnung (§44 AwSV)
- Orientierungsberatungen
- baubegleitende Überwachungen
- Prüfung von Planungsunterlagen auf Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben