Rechtlicher Hintergrund
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen verschiedenen rechtlichen Anforderungen. Wesentlich sind
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- die Landeswassergesetze,
- die Bundes-Anlagenverordnungen (AwSV) sowie
- die Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS).
Neben den wasserrechtlichen Vorschriften sind darüber hinaus ggf. das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz und die Landesbauordnungen einschließlich des untergesetzlichen Regelwerkes zu beachten.
Die Festlegung von Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen war bisher den Ländern vorbehalten. Dies führte dazu, dass jedes Bundesland eine eigene Anlagenverordnung (VAwS) hat. Mit der zum 1. März 2010 in Kraft getretenen Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes konnte zwischenzeitlich eine Vollregelung des Bundes durchgesetzt werden. Diese Bundes-AwSV trat zum 1. August 2017 in Kraft und unterwirft den anlagenbezogenen Gewässerschutz nun einer bundeseinheitlichen Regelung.